Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Nachdem die DSGVO die halbe EU in Aufruhr versetzt, Unternehmen und Privatpersonen verunsichert, für einen erheblichen Mehraufwand in Unternehmen gesorgt und nicht zuletzt Heerscharen an Juristen auf den Plan gerufen hat, scheint die erste Welle nunmehr vorüber gezogen zu sein.

Bei Aumago haben wir uns stets an die Datenschutz-Bestimmungen gehalten und auch diese Veränderungen im Rahmen der DSGVO mit Bravour gemeistert. Nähere Infos dazu finden Sie hier. Unsere B2B Marketing Produkte sind weiterhin erfolgreich am Markt und hunderte B2B Unternehmen profitieren als unsere Kunden von unserem führenden B2B Zielgruppen-Netzwerk bei gleichzeitigem Respekt der Bedürfnisse mündiger Nutzer, die mit überwältigender Mehrheit dem Setzen der pseudonomisierten Cookies auf unseren Fachverlags-Partnerseiten zustimmen. Der guten Form halber sei an dieser Stelle auch noch einmal darauf hingewiesen, dass es uns technisch absolut unmöglich war und ist, konkrete Personen hinter den Cookies zu identifizieren.

Nach der DSGVO ist vor der ePrivacy-Reform
Nachdem die DSGVO nunmehr also für die meisten bereits oder in naher Zukunft business-as-usual sein sollte, steht jedoch noch eine weitere EU-Datenschutzthematik auf der Agenda: Unter großem Zeitdruck und auf Initiative des EU-Grünen Abgeordneten Jan Philipp Albrecht verabschiedete das EU-Parlament im Oktober 2017 eine Reform der ePrivacy Richtlinie.

Hierbei wurde eine umfassende Cookie Regulierung beschlossen, die allerdings um Wirkung entfalten zu können noch mit der EU-Kommission und dem EU-Rat, bestehend aus den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, im Rahmen eines sogenannten Trilogs abgestimmt werden muss. Die Gesetzesvorhaben des EU-Parlaments erfahren hier auf Grundlage von Forderungen einzelner Mitgliedsstaaten nicht selten massive Veränderungen bevor sie wirklich in Kraft treten.

Deutschland positioniert sich gegen die Reform
Die Bundesregierung spricht sich in weiten Teilen gegen die Reform der ePrivacy Richtlinie aus und drängt auf eine Abschwächung. „Die ePrivacy-Verordnung ist wichtig für den digitalen EU-Binnenmarkt, aber wir dürfen der digitalen Wirtschaft damit nicht im Weg stehen.“ Die Unionsparteien setzen sich damit gegen die Position der SPD durch.

Wie von der großen Mehrheit der EU-Länder vertreten soll unter anderem gemäß der deutschen Position das Kopplungsverbot in seiner geplanten Form vermieden werden. Außerdem sprach sich die Bundesregierung dafür aus, die Default-Einstellungen im Browser abzuschwächen. Weiterhin soll eine Übergangsfrist von 2 Jahren gelten.

Österreich tritt auf die Bremse im EU-Ratsvorsitz
Österreich hat bis Dezember die EU-Ratspräsidentschaft inne. Bis dahin sei ein Statusbericht geplant, aber, da der bisherige Gesetzestext “noch nicht zukunftsfit” sei, sei keine gemeinsame Position der Mitgliedsstaaten zu erwarten und weitere Verhandlungen stünden an. Österreich legte zudem einen eigenen Kompromissvorschlag zu ePrivacy vor. Ein Beschluss ist bis zum Ende der Legislaturperiode und der Neuwahl von Parlament und Rat im Mai 2019 vermutlich nicht mehr zu erwarten.

Unter anderem sollen Metadaten auch ohne Nutzereinwilligung möglich sein, wenn der neue Verwendungszweck „kompatibel“ mit dem ursprünglichen Zweck ist, und dass die Daten pseudonymisiert werden. Darüber hinaus schlägt Österreich vor, den gesamten Artikel 10 der Verordnung zu streichen, der sich mit den default-mäßigen Browser-Einstellungen zum Cookie Tracking befasst. Eine zu begrüßende Initiative, da Nutzer heute bereits ihre aktive Zustimmung zum Tracking auf den meisten deutschen Websites selbst erteilen oder verwehren können.