Aumago und B2B Media Group schließen sich zusammen

Die B2B Media Group aus München und Aumago aus Berlin gehen ab sofort gemeinsame Wege.

Durch die Fusion entsteht eines der größten datenbasierten B2B-Ökosysteme Europas mit insgesamt über 70 Millionen Business Entscheidern. Das Netzwerk erreicht Entscheider aus über 80 B2B-Branchen von mehr als 550 B2B-Fachportalen.

Beide Unternehmen bleiben zunächst wie gewohnt bestehen. Zusammen bieten sie nunmehr Direktkunden aus nahezu allen B2B-Branchen und Agenturen neben datengetriebenem Display Advertising, Account Based Marketing und Native Advertising auch Leads und Content-Distribution an. Verlage und Veranstalter profitieren von erweiterten Möglichkeiten zur Identifizierung und Ansprache ihrer jeweiligen Zielgruppe. Durch Integration in das europaweite B2B-Ökosystem können sie neben ihren Daten auch ihre Umfelder programmatisch vermarkten lassen. Das B2B-Daten-Netzwerk stellt zudem eine Alternative zu Search- und Social-Ökosystemen dar.

„Zusammen sind wir einer der wenigen Anbieter am Markt, der branchenübergreifend eine so umfassende B2BMarketing-Produktpalette mit eigenen Daten und Technologie anbieten kann.“ freut sich Fabian Jung, CEO der B2B Media Group. Christoph Krüger, Geschäftsführer von Aumago, ergänzt: „Unsere Verlagspartner profitieren maximal, da wir mit einer noch größeren Schlagkraft und Relevanz am Markt die B2B-Zielgruppen vermarkten können.“

Christoph Krüger wird übergreifend Chief Audience Officer und sein Mitgründer Dirk Wischnewski übernimmt die Rolle des Chief Marketing Officer. Die beiden Gründer der B2B Media Group verbleiben in ihren bisherigen Rollen als Chief Technology Officer (Kai Seefeldt) und Chief Executive Officer (Fabian Jung). Durch den Zusammenschluss verfügt die gemeinsame Unternehmung über 80 Mitarbeitern an sechs Standorten in Deutschland und dem Vereinigten Königreich.

Zur Pressemitteilung geht es hier.

Klassisch digital war einmal – auch B2B Fachumfelder werden programmatisch buchbar

Man kann wohl gut und gerne behaupten, dass es so gut wie keinen Publikumsverlag gibt, der seine Websites heutzutage nicht auch mindestens in Teilen programmatisch vermarktet oder vermarkten lässt.

Als B2B Unternehmen oder B2B Mediaagentur sucht man allerdings noch immer recht verzweifelt nach programmatisch angebotenen B2B Umfeldern. Das soll sich jetzt ändern: Der führende Vermarkter für B2B Zielgruppen in der DACH-Region, Aumago aus Berlin, weitet seine Tätigkeit ab Juni auf die programmatische B2B Umfeldvermarktung aus.

Das Aumago Team konnte dafür langjährige Partner aus dem Fachverlagsbereich nun auch für die programmatische Vermarktung ihrer Website-Werbeflächen gewinnen.

Aumago Geschäftsführer Christoph Krüger sagt dazu: „Viele unserer Fachverlags-Kunden haben uns nachdem wir erfolgreich ihre Website-Besucher überall im Internet für B2B Advertiser erreichbar machen dazu animiert, ihre klassische Umfeldvermarktung programmatisch voranzutreiben.“

Alle Umfelder können dabei programmatisch über Private Deals und diverse DSPs wie z.B. DoubleClick, Active Agent oder Adform angesteuert als auch im Managed Service über das Aumago Serviceteam belegt werden.

„Mit einer Reichweite von über 1,5 Millionen Unique Business Usern und 5 Millionen möglichen AdImpressions pro Monat in den Bereichen Handwerk, Fuhrparkmanagement, Business Allgemein sowie Hausbau & Sanierung sind wir von Anfang an gut aufgestellt.“ führt er ergänzend aus.

Reform der ePrivacy Richtlinie verschoben – Deutschland opponiert im EU-Rat

Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Nachdem die DSGVO die halbe EU in Aufruhr versetzt, Unternehmen und Privatpersonen verunsichert, für einen erheblichen Mehraufwand in Unternehmen gesorgt und nicht zuletzt Heerscharen an Juristen auf den Plan gerufen hat, scheint die erste Welle nunmehr vorüber gezogen zu sein.

Bei Aumago haben wir uns stets an die Datenschutz-Bestimmungen gehalten und auch diese Veränderungen im Rahmen der DSGVO mit Bravour gemeistert. Nähere Infos dazu finden Sie hier. Unsere B2B Marketing Produkte sind weiterhin erfolgreich am Markt und hunderte B2B Unternehmen profitieren als unsere Kunden von unserem führenden B2B Zielgruppen-Netzwerk bei gleichzeitigem Respekt der Bedürfnisse mündiger Nutzer, die mit überwältigender Mehrheit dem Setzen der pseudonomisierten Cookies auf unseren Fachverlags-Partnerseiten zustimmen. Der guten Form halber sei an dieser Stelle auch noch einmal darauf hingewiesen, dass es uns technisch absolut unmöglich war und ist, konkrete Personen hinter den Cookies zu identifizieren.

Nach der DSGVO ist vor der ePrivacy-Reform
Nachdem die DSGVO nunmehr also für die meisten bereits oder in naher Zukunft business-as-usual sein sollte, steht jedoch noch eine weitere EU-Datenschutzthematik auf der Agenda: Unter großem Zeitdruck und auf Initiative des EU-Grünen Abgeordneten Jan Philipp Albrecht verabschiedete das EU-Parlament im Oktober 2017 eine Reform der ePrivacy Richtlinie.

Hierbei wurde eine umfassende Cookie Regulierung beschlossen, die allerdings um Wirkung entfalten zu können noch mit der EU-Kommission und dem EU-Rat, bestehend aus den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, im Rahmen eines sogenannten Trilogs abgestimmt werden muss. Die Gesetzesvorhaben des EU-Parlaments erfahren hier auf Grundlage von Forderungen einzelner Mitgliedsstaaten nicht selten massive Veränderungen bevor sie wirklich in Kraft treten.

Deutschland positioniert sich gegen die Reform
Die Bundesregierung spricht sich in weiten Teilen gegen die Reform der ePrivacy Richtlinie aus und drängt auf eine Abschwächung. „Die ePrivacy-Verordnung ist wichtig für den digitalen EU-Binnenmarkt, aber wir dürfen der digitalen Wirtschaft damit nicht im Weg stehen.“ Die Unionsparteien setzen sich damit gegen die Position der SPD durch.

Wie von der großen Mehrheit der EU-Länder vertreten soll unter anderem gemäß der deutschen Position das Kopplungsverbot in seiner geplanten Form vermieden werden. Außerdem sprach sich die Bundesregierung dafür aus, die Default-Einstellungen im Browser abzuschwächen. Weiterhin soll eine Übergangsfrist von 2 Jahren gelten.

Österreich tritt auf die Bremse im EU-Ratsvorsitz
Österreich hat bis Dezember die EU-Ratspräsidentschaft inne. Bis dahin sei ein Statusbericht geplant, aber, da der bisherige Gesetzestext “noch nicht zukunftsfit” sei, sei keine gemeinsame Position der Mitgliedsstaaten zu erwarten und weitere Verhandlungen stünden an. Österreich legte zudem einen eigenen Kompromissvorschlag zu ePrivacy vor. Ein Beschluss ist bis zum Ende der Legislaturperiode und der Neuwahl von Parlament und Rat im Mai 2019 vermutlich nicht mehr zu erwarten.

Unter anderem sollen Metadaten auch ohne Nutzereinwilligung möglich sein, wenn der neue Verwendungszweck „kompatibel“ mit dem ursprünglichen Zweck ist, und dass die Daten pseudonymisiert werden. Darüber hinaus schlägt Österreich vor, den gesamten Artikel 10 der Verordnung zu streichen, der sich mit den default-mäßigen Browser-Einstellungen zum Cookie Tracking befasst. Eine zu begrüßende Initiative, da Nutzer heute bereits ihre aktive Zustimmung zum Tracking auf den meisten deutschen Websites selbst erteilen oder verwehren können.

Aumago und die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Am  25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten.

I. Aumago Werbekunden

Aumago B2B Marketing Kampagnen
Wir erreichen im Rahmen unserer Produkte für Unternehmen branchenspezifische B2B Nutzer, die regelmäßig Fachportale besuchen, überall im Internet mit Online Marketing Maßnahmen. Wir markieren dazu zunächst diese Nutzer mit Cookies auf unseren B2B Partner-Websites. Hierbei werden pseudonyme Cookie IDs (ohne IP Adressen zu verarbeiten) gesetzt. Die Nutzer sind nicht als natürliche Personen zu identifizieren.

B2B Unternehmen, die bei uns Marketing Produkte beauftragen, übermitteln uns keine personenbezogenen Daten. B2B Nutzer, die im Rahmen einer Aumago B2B Marketing Kampagne auf Grundlage der pseudonymen Cookie ID erreicht werden, klicken auf ein Werbemittel und gelangen dann auf die Website unserer B2B Werbekunden. Wir “senden” die Nutzer also auf die Website, haben aber technisch keinen Zugriff auf die Kunden-Website. Somit verarbeiten wir auch keine Daten im Auftrag unserer Werbekunden im Rahmen unserer B2B Marketing Kampagnen. Hieraus ergibt sich folgerichtig auch in diesem Set-up keine Verpflichtung zum Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung (AVV).

Post-view Tracking, Firmenerkennung und Retargeting
Bezüglich des Trackings unserer Kampagnen auf den Kunden-Websites können unsere Werbekunden sich optional dazu entscheiden, Post-view Pixel oder Pixel zur IP-basierten Firmenerkennung auf ihrer Website einzusetzen, um über Cookies mit personenbezogenen Daten genauere Analysen durchführen zu können. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, wie man sich datenschutzkonform verhält und die Datenschutzerklärung ausgestaltet.

Weiterhin empfehlen wir in diesem Fall, den Nutzern beim Besuch der Website einen Cookie-Hinweisbanner zu zeigen und sie nach ihrer Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu fragen. Wir nennen unseren Kunden gerne auf Nachfrage Best Practice Beispiele von Unternehmen, die dies gut auf ihrer Website gelöst haben.



II. Aumago Signalgeber/Datenpartnerschaften

Wir markieren auf unseren B2B Partner-Websites (sogenannte Signalgeber) Nutzer mit Cookies, um ihnen zielgerichtete Werbung überall im Internet anzeigen zu können.

Können natürliche Personen anhand der auf den Signalgeber-Websites im Rahmen der Kooperation mit Aumago gesammelten Daten identifiziert werden?
Es werden indirekt pseudonyme Cookie IDs und Werbe IDs erhoben ohne eindeutige Kennungen, wie z.B. die IP Adresse. Es handelt sich also um keine personenbezogenen Daten, die eine Identifizierung natürlicher Personen ermöglicht.

Ist Aumago im Verhältnis zum Signalgeber Verantwortlicher (Controller) oder Auftragsverarbeiter (Processor)?
Aumago versteht sich gemäß Artikel 4 Ziffer 8 als Auftragsverarbeiter der pseudonymen Cookie ID. Aumago setzt zum Sammeln und Verarbeiten der pseudonymen Cookie IDs und Werbe IDs eine Data Management Plattform (DMP) ein, die ebenfalls als Auftragsverarbeiter handeln und weitere Technologiepartner. Die pseudonymen Cookie IDs werden nur in Mitgliedsstaaten der EU verarbeitet und bis zu 180 Tage gespeichert.

Was bedeutet das für unsere B2B Partner-Websites (Signalgeber)?
Die Erhebung und Verarbeitung der pseudonymen Cookie IDs und Werbe IDs erfolgt grundsätzlich auf Basis des Berechtigten Interesses gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der DSGVO im Interesse des Signalgebers zur Refinanzierung des Website-Angebots durch Zielgruppen-Vermarktung. Die Interessen/Grundrechte der betroffenen Personen überwiegen auch nicht, da sie anhand einer pseudonymen Cookie ID und Werbe IDs ohne IP Adresse nicht als eine bestimmte natürliche Person identifiziert werden kann.

Es ist daher kein Opt-in des Nutzers erforderlich, sondern eine Information in den Datenschutzbestimmungen plus Opt-Out-Möglichkeit ausreichend. Einen Widerspruch gegen die Verarbeitung von Cookies zu Werbezwecken kann der Nutzer über folgenden Link erklären.

Macht ein Cookie Banner dennoch Sinn?
Die Einwilligung durch aktives Opt-in stellt neben dem Berechtigen Interesse eine alternative Ermächtigungsform zur Erhebung der Cookie ID und Werbe ID als personenbezogenes Datum. Aus Transparenzgründen und über das vom Gesetz Geforderte hinaus empfehlen wir unseren Partnern ihren Nutzern auf der Website ein Cookie-Hinweisbanner zu zeigen. Hierbei bleibt es dem Website-Betreiber überlassen, ob er einen OK Button auf den Cookie Banner setzt oder ob er ein Weitersurfen des Nutzers als Zustimmung gelten lässt.

Rechtliche Analyse des VDZ
Zur aktuellen Diskussion über das DSK (Datenschutzkonferenz) Positionierungspapier empfehlen wir als Lektüre die Analyse des VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) und ZAW (Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft), der wir uneingeschränkt folgen.

Report: B2B wird neues Spielfeld für Online-Marketing

Gemäß des aktuellen “Löwenstark-Report Online Marketing 2018” erwarten 63 Prozent der über 8.000 befragten Marketing-Influencer einen starken Einfluss des wachsenden B2B-Handels im Web. Das größte Wachstum im Online-Marketing wird u.a. Online-Advertising (52 Prozent) erzielen. Dabei geht der E-Commerce auch in der Industrie Hand in Hand mit der Digitalisierung: Der Vernetzungsgrad der Systeme nimmt stetig zu und macht so Modelle wie den B2B-Webshop für Industriegüter erst möglich.

Mehr zum Thema unter https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/smartphone-b2b-und-ki-treiben-das-online-marketing-in-diesem-jahr-5962552

Neuer Signalgeber: Messe Düsseldorf

Ab sofort sind Website-Besucher der Messe Düsseldorf über das B2B Zielgruppen Netzwerk von Aumago verfügbar. Damit können Mittelstandskunden und Mediaagenturen diese Nutzer über Aumago überall im Internet erreichen.

Die Messe Düsseldorf macht damit einen weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung. Mittlerweile 350 Fachverlags-Websites und Messen lassen ihre Zielgruppen durch Aumago vermarkten.

„Digital wird bei uns großgeschrieben. Da ist es nur konsequent, dass wir dieses Geschäftsfeld mit dem Marktführer für B2B Zielgruppen-Vermarktung Aumago forcieren.“, sagt Bernhard Wagner, Director Marketing Services, Messe Düsseldorf.

Potentielle Käufer online außerhalb von Adwords Kampagnen zu erreichen, ist für viele Mittelstandsunternehmen aus dem B2B Bereich nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Daten-getriebene Online Kampagnen sind dabei eine große Chance, um eine erste Aufmerksamkeit für die eigene Marke bei den oftmals spitzen Zielgruppen zu erzeugen oder die Markenbekanntheit zu steigern. Auch Native Advertising Kampagnen im B2B werden in diesem Rahmen zunehmend populärer.

“Wir freuen uns, dass die Messe Düsseldorf nun auch unser Partner ist. Wir bauen unser Geschäft mit Messen mit Hochdruck weiter aus.”, sagt Christoph Krüger, Geschäftsführer von Aumago.

Die Vermarktungs-Partnerschaft umfasst insgesamt 9 Messen: MEDICA, COMPAMED, REHACARE, A+A, EuroCIS, ProWein, wire, tube, BEAUTY DÜSSELDORF.

Das Aumago Zielgruppen Netzwerk erweitert sich in den folgenden Branchen: Gesundheit (Medizin, Reha), Arbeitssicherheit, Handel / Handelstechnologie, professionelle Kosmetik, Wein und Spirituosen, Draht- und Kabelindustrie und Rohr- und rohrverarbeitende Industrie.

GASTBEITRAG: Clickbaiting in der B2B-Kommunikation?

Sie werden nicht glauben, was Sie hier zu lesen kriegen.

Sie kennen das: Hoch emotional formulierte Inhaltschnipsel im Internet, die wahlweise Erstaunliches, Herzzerreißendes oder Schockierendes versprechen. Wer könnte den clever gemachten „Klick-Ködern“ (Clickbaits) immer eisern widerstehen, die bewusst Neugier schüren, ohne sie zu befriedigen?

Dass sich dahinter meist billig gemachter Content verbirgt, der meist nicht hält, was er verspricht, hat sich inzwischen herumgesprochen. Entsprechend groß sind die Vorbehalte vor der schnellen Klick-Nummer – zu Recht.

Was zur Hölle hat das mit B2B-Kommunikation zu tun?

B2B-Kommunikation – das heißt in erster Linie: Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Kompetenz vermitteln, um Investitionsentscheider zu überzeugen. Jeder Hauch unseriöser Zuspitzung, die an diesen Eigenschaften Zweifel aufkommen lässt, wäre kontraproduktiv und würde Interessenten nachhaltig abschrecken.

ABER: In Zeiten, in denen sich immer mehr Unternehmen zu substanziellen Investitionen in B2B-Content-Marketing entscheiden, rücken auch die im Netz gängigen Key Performance Indicators (KPIs) in den Blickpunkt. Kennzahlen, die Aufschluss über die Performance von Websites und einzelnen Beiträgen liefern und damit Auskunft geben über die Relevanz, Leserorientierung und am Ende über den Return of Investment. Wie oft ein Beitrag oder ein Online-Werbemittel angeklickt wurde, sagt zwar noch nicht alles. Fest steht aber: Beiträge, die nicht angeklickt werden, haben ein Problem.

Und damit sind wir beim Punkt: Der in der B2B-Kommunikation in der Regel sehr sachliche Sprachstil, häufig verbunden mit überlangen Headlines und dem Verzicht auf wortmalerische Formulierungen, entpuppt sich nicht selten als Klickzahl-Killer. Hier ist aber Vorsicht geboten: Von einem Extrem ins andere zu wechseln, ist nicht der richtige Weg. Während „Firma X setzt auf Digitalisierung zur Steigerung der Umsatzzahlen“ als Headline eher zu trocken daherkommt, ist „Sie werden nicht glauben, was diese Firma tut, um ihre Umsatzzahlen zu steigern!“ selbstredend viel zu reißerisch. Der goldene Mittelweg in diesem Fall: „Wie Firma X mit der Digitalisierung den Umsatz ankurbelt“.

Auch Investitionsentscheider haben ein Recht auf Lesefreude

Richtig ist zwar, dass Investitionsentscheider an sachlich gehaltenen Informationen interessiert sind. Am Ende sind sie aber auch Menschen. Einen Artikel, der Lesefreude verspricht, werden sie eher lesen als einen knochentrockenen Aufsatz mit sperrigem Sprachstil. Alternativen sind im Netz immer nur einen Klick entfernt. Wenn angesichts begrenzter Zeitbudgets die Wahl auf den – stilistisch ansprechend gestalteten – Beitrag eines Wettbewerbers fällt, ist das ärgerlich und unnötig.

Ein Beispiel: Personalmeldungen lassen oft nicht viel Spielraum für sprachliche Kreativität. Doch das muss nicht heißen, dass es bei einem unaufgeregten „Firma X besetzt Vertriebsleitung mit Digitalisierungsexperten“ bleiben muss. Besser: „Digitale Spezialisten: Die drei neuen Vertriebs-Chefs bei Firma X“.

Hier sei auf zwei weitere wichtige KPIs hingewiesen: Die Absprungrate nach Betrachtung des ersten Beitrags (Bounce Rate) und die durchschnittliche Sitzungsdauer. Für beide Werte interessiert sich auch Google. Ist die Bounce Rate hoch und die Nutzungsdauer gering, ist das ein Zeichen dafür, dass das Angebot für den User keinen ausreichenden Mehrwert enthält. Die Folge: Google stuft die Seite im Ranking zurück.

Einen guten Mittelweg finden

Vor diesem Hintergrund sind B2B-Unternehmen also gefordert, einen guten Mittelweg zu finden. Sie müssen lernen, sich mit mutigeren, anregenden Überschriften und dazu passenden Texten näher an den Bedürfnissen des Lesers auszurichten. Die grundsätzliche Kenntnis der Mechanismen, derer sich das Click Baiting bedient, ist hierfür keine zwingende, aber eine sinnvolle Voraussetzung. In der Praxis bedeutet das, sich davon zu lösen, in der Überschrift den gesamten Inhalt des Textes unterbringen zu wollen, und im nächsten Schritt die Scheu vor emotionalen Begriffen wie „überraschend“ oder „erstaunlich“ abzulegen. So kann aus „Neue Motoren von Firma X mit intelligentem Design“ gerne auch „Überraschende Neuheit auf der IAA – So überzeugen die Motoren von Firma X“ werden.

Ein empfehlenswerter Weg, herauszufinden, welche Inhalte und Formulierungen bei der Zielgruppe gut ankommen, ist die Durchführung von A/B-Tests. Mit deren Hilfe lassen sich vorab an einer begrenzten Zahl von Empfängern die Textvarianten identifizieren, die am besten performen und die geringsten Absprungraten verursachen. Im Anschluss wird nur die erfolgreichste Version in der Breite ausgeliefert.

Neben dieser technischen Rückmeldung sollten im Zweifel aber immer auch persönliche Feedbacks von Kollegen, Redakteuren, Textern oder Agenturen eingeholt werden. Auf diese Weise stellen Content-Verantwortliche sicher, dass ihre Headlines und Teaser auf seriöse und glaubwürdige Weise Traffic generieren, ohne die Inhalte dahinter „überzuverkaufen“.

Über den Autor

Der Hamburger Kommunikationsexperte Frank Plümer, früher Kommunikationschef von Stern, Geo und Art bei Gruner + Jahr, berät seit über 25 Jahren Unternehmen vom Startup bis zum Weltmarktführer. Mit seiner Agentur plümer)communications (http://www.pluemercommunications.de/) ist er auf B2B-Kommunikation und Content Marketing spezialisiert. Zu den Kunden gehören vor allem Mittelständler und Konzerne aus den Bereichen Technologie und Energie, Digitale Wirtschaft, Medienmarken sowie Bau- und Immobilienwirtschaft.

Neue Aumago Firmenerkennnung: Kooperation mit wiredminds

Hiermit geben wir die Zusammenarbeit mit der wiredminds GmbH, Stuttgart, bekannt.

Bereits in der Vergangenheit konnten wir unseren Mittelstandskunden mit “Aumago Discover” ein solides Produkt im Bereich Firmenerkennung anbieten. Nunmehr freuen wir uns darüber, dass wir künftig die Firmenerkennung im Rahmen der Aumago Kampagnen mit dem Marktführer in diesem Segment der wiredminds GmbH durchführen werden.

“Die wiredminds bietet ein hervorragendes Produkt für die Firmenerkennung. Unsere Kooperation zahlt darauf ein, dass wir unseren hunderten B2B Kunden stets einen maximalen Mehrwert bieten wollen, wenn es um das Bewerben ihrer Produkte im Internet geht.” führt Dirk Wischnewski, Geschäftsführer von Aumago, aus.

Albert Denz, Geschäftsführer von wiredminds ergänzt: “Aumago hat sich nachhaltig als führendes B2B-Zielgruppennetzwerk etabliert. Aumago und wir haben das gleiche Ziel, nämlich daten-basiert Marketing und Vertrieb für B2B Unternehmen noch effizienter, zielgerichteter und mit weniger Streuverlusten zu gestalten.”

Mehr über die Aumago Firmenerkennung powered by wiredminds.

Digitaler B2B-Schub: Messe Stuttgart kooperiert mit Aumago

Die Website-Besucher der Stuttgarter Fachmessen können ab sofort von Werbetreibenden, wie Mittelstandsunternehmen oder Mediaagenturen, kontext-unabhängig überall im Internet mit Display-, Native-, Text-Bild- und Video-Kampagnen auf Desktop-PCs und mobil erreicht werden.

„Mit Aumago haben wir einen professionellen Partner gefunden, der uns bei der Ausweitung unserer digitalen Geschäftsfelder unterstützt“, sagt Markus Vogt, Bereichsleiter Kommunikation der Landesmesse Stuttgart GmbH.

Gerade Messen und Fachverlage professionalisieren sich seit einiger Zeit zunehmend bei der Digitalisierung ihrer Produkte. Auf der anderen Seite ist es für Mittelstandsunternehmen enorm schwierig, die richtigen Zielgruppen online zu erreichen. Fester Bestandteil im Online-Marketing-Mix sind deshalb immer häufiger datengetriebene Kampagnen, um Nutzer zielgenau und mit dem entsprechenden Werbedruck mit Werbebanner- und Native Advertising Kampagnen zu erreichen. Die Messe Stuttgart hat diesen Bedarf bei den Kunden erkannt und weitet seine Tätigkeiten dahingehend auf die Zielgruppen-Vermarktung aus.

“Die Messe Stuttgart ist eine weitere führende Messegesellschaft, die uns ihre Zielgruppen-Vermarktung anvertraut. Wir erweitern unser Portfolio um weitere 12 Messen in verschiedenen B2B-Segmenten und können unseren werbetreibenden Unternehmen und Media Agenturen weitere relevante B2B Zielgruppen bieten”, sagt Christoph Krüger, Geschäftsführer von Aumago.

Die Vermarktungs-Partnerschaft umfasst alle Stuttgarter Eigenveranstaltungen im B2B-Bereich, wie z.B. die Messen Intergastra, SUEFFA, Suedback, Moulding Expo oder Medizin.

Die Top 3 benutzerfreundlichsten Online Werbeformate

Wie alles begann

Online-Werbemittelformate gibt es wie Sand am Meer. Es gibt sie nicht nur in verschiedenen Größen, sondern auch in mehreren Ausführungsmöglichkeiten: Statische, interaktive sowie animierte Werbebanner zieren seit gut 20 Jahren weltweit die Bildschirme. Und das auf allen möglichen Endgeräten.

Schon im Jahre 1994 hatte die nordamerikanische Firma AT&T Inc. die allererste Bannerwerbung online geschaltet. Mit einer Klickrate von knapp 50% verzeichnete das Banner des Konzerns einen sehr beachtlichen Erfolg. Eine Klickrate, die man heute durchaus differenzierter betrachten muss. 

Die Evolution und das Aussterben der ersten Formate

Innerhalb weniger Jahre hatte sich die Anzahl der verschiedenen Bannerformate deutlich erhöht und bis heute ununterbrochen weiterentwickelt. Meist haben sie sich vergrößert oder man versuchte sie “stickier” zu machen: Z.B. vom Full-size Banner zum Billboard oder Skyscraper zu Halfpage Ads.

Insbesondere Bannerformate, die die Nutzererfahrung auf der eigentlichen Website stark einschränken, wie z.B. Pop-ups, Autoplay-Videos oder Vorschaltseiten, sind schon wieder verschwunden, bzw. werden auf Drängen der Werbeindustrie schon bald nicht mehr existieren. Nutzer sind solcher Online Werbung müde geworden und klicken nicht mehr so stark auf diese Werbemittel. Zuletzt hatte auch Google 1.000 Website-Betreiber aufgefordert, intrusive Werbung von der Seite zu entfernen.

Benutzerfreundlichen Formaten gehören die Zukunft

Werbeformate, die besonders nutzerfreundlich sind und sich dem Look & Feel der Websiten anpassen und so den Lesefluss des Nutzers nicht übermäßig stören, sind sehr populär bei Werbetreibenden. Dazu gehören sowohl Text-Anzeigen, insbesondere von Google, als auch sogenannte native Werbeformate. Letztere bestehen aus einem Text-Bild-Teaser, der entweder auf ein Advertorial, also werblichen Text auf derselben Publisher-Website, oder direkt auf die Landing Page des Kunden verlinkt.

Die Top 3 benutzerfreundlichsten Online Werbeformate für mehr Aufmerksamkeit:

Native Advertising (Text-Bild-Teaser + Advertorial)

Bewertung: Bei Native Advertising Kampagnen wird zwischen dem Content der Website mit redaktionell aufgemachten, aber als Werbung gekennzeichneten Text-/Bild-Teasern geworben. Klickt der Nutzer den Teaser an, wird er auf eine werbliche Artikelseite (Advertorial) im Look & Feel des Publishers weitergeleitet. Der Lesefluss des Nutzers wird so gut wie gar nicht gestört und es wird nur bei wirklichem Interesse geklickt.

Aumago Creative Guidelines Native Advertising

IAB Display = Standard Format Banner Kampagnen

Bewertung: Der “Klassiker” unter den Werbeformaten. Nicht sehr innovativ, aber Nutzer haben diese Formate in aller Regel akzeptiert, weil sie keine rote Linie beim Thema Aufdringlichkeit überschreiten.

Aumago Creative Guidelines Display

Video Kampagnen

Bewertung: Videoinhalte, also auch Werbevideos, sind meist deutlich angenehmer zu konsumieren. Großer Vorteil ist hier zudem, dass man bei den meisten Anbietern dieses Formats das Video Ad wegklicken kann, sofern einem das Werbevideo nicht gefällt.

Was alle diese Formate gemein haben ist, dass sie insbesondere die Awareness steigern und die Markenbekanntheit des Werbetreibenden stärken sollen. Damit handelt es sich um eine Top-Funnel Maßnahme ganz oben im Marketing Trichter, die potentielle Käufer auf ein Produkt aufmerksam machen sollen.

Um Streuverluste zu vermeiden, empfehlen wir bei jedem dieser Formate eine daten-getriebene Strategie zu fahren. Wir bei Aumago haben uns darauf spezialisiert, B2B Daten zur Verfügung zu stellen, um genau dieses Ziel zu erreichen.

Auf diesem Wege bieten Werbetreibende ihren potentiellen Kunden nicht nur angenehme Werbeformate, sondern sie sprechen auch die richtigen Nutzer an, die sich für die beworbenen Produkte auch wirklich interessieren.